Starke Volksschule

Medienmitteilung zum XVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Beurteilung in der Volksschule, 9. MĂ€rz 2017

Beurteilung in der Volksschule

Die Motion der SVP-Fraktion vom 14. September 2015: „SchĂŒlerbeurteilung durch Noten im Volksschulgesetz verankern“ wird am 16. / 17. MĂ€rz 2017 von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates und am 24. / 25. April 2017 in der Session des Kantonsrates behandelt.

Die MotionĂ€re erkannten richtig: „Mit der EinfĂŒhrung des Lehrplans 21 besteht die Möglichkeit und damit auch die Gefahr, dass die kĂŒnftigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nicht mehr, oder nicht mehr nur, mittels angemessen aussagekrĂ€ftigen Noten bewertet werden. Ein bewĂ€hrtes Mittel der Leistungsbeurteilung wĂŒrde damit aus der Hand gegeben sowie schwammigen und schwer zu interpretierenden Kommentaren in Form von Wortzeugnissen TĂŒr und Tor geöffnet.“

Auf diese Motion ist der Kantonsrat am 30. Nov. 2015 mit 71 : 28 Stimmen mehrheitlich eingetreten. In der Zwischenzeit gab es aber einige Unruhe ĂŒber die Notengebung im Kanton.

Der St.Galler Stadtrat preschte im letzten Jahr mit der Abschaffung der halben Noten vor, der Erziehungsrat erwog in einer Konsultation zum Beurteilungskonzept sogar die Abschaffung der Noten 1 und 2 und dann brachte sich der stÀdtische Schulkreis Rotmonten mit einer Farbenversion europaweit ins GesprÀch.

Die RĂŒckmeldungen auf die Konsultation des Erziehungsrates aus der Bevölkerung und speziell auch aus Lehrerkreisen waren aber sehr eindeutig. Dank dieser klaren Opposition scheint sich vorlĂ€ufig ein vernĂŒnftiger Kompromiss abzuzeichnen. So folgert die Regierung richtig: „In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass derzeit weder seitens des Erziehungsrates noch seitens der Regierung Bestrebungen bestehen, von der bisherigen Notenskala 1 bis 6 abzuweichen.“ (Botschaft und EntwĂŒrfe der Regierung, 20. Dez. 2016)

Die Beurteilung im neuen Lehrplan ist aber anders geplant, nĂ€mlich nach Kompetenzrastern, wie sie in einschlĂ€gigen Computer-Tests wie Stellwerk oder Multicheck oder im Instrumentenkoffer des Erziehungsrates schon einmal beispielsweise fĂŒr ICT oder Hauswirtschaft angedacht sind. Eine kompetenzorientierte Beurteilung verunmöglicht grundsĂ€tzlich eine abgestufte Bewertung durch Noten. Entweder hat man die Kompetenz, einen Kuchen zu backen oder man hat sie nicht. Es gibt keine halben Kompetenzen. Das digitale Denken – Eins oder Null – passt jedoch nicht zu unserer bisherigen Leistungsbeurteilung. Wie im neuen Lehrplan vorgesehen, soll die ganze Bewertung dereinst reduziert werden auf die Frage: Hat die SchĂŒlerin oder der SchĂŒler die Mindestanforderungen im aktuellen Zyklus bestanden oder nicht? Soweit wollen wir es nicht kommen lassen!

Wir erwarten, dass im Interesse der Eltern, der Lehrerinnen und Lehrer und nicht zuletzt der Lehrmeister und der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler selbst die Noten beibehalten werden, wie es die Motion verlangt. Die Zahlen 1 – 6 sind einfach und neutral, aber aussagekrĂ€ftig und allgemein verstĂ€ndlich. Wenn sie gerecht sind, motivieren sie die SchĂŒler auch dementsprechend fĂŒrs Lernen.

Uns ist es ein Anliegen, dass der Sinn dieser Motion auch richtig umgesetzt wird.

FĂŒr den Verein Starke Volksschule

Hanswalter Guidon