Starke Volksschule

Medienmitteilung vom Abstimmungskomitee „Ja zum HarmoS-Ausstieg“, 8.9.2016

Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat

In den Abstimmungsunterlagen der Staatskanzlei und im flÀchendeckend verbreiteten Flyer der Nein-Kampagne werden verschiedene Fehlinformationen verbreitet, die im Folgenden klargestellt werden sollen.

Der Austritt aus HarmoS wĂŒrde nicht „das St. Galler Schulsystem gefĂ€hrden“, ganz im Gegenteil. Ein Ja zum Ausstieg ist ein wichtiger Schritt fĂŒr mehr Mitsprache des Volkes im Bildungswesen.

Der Kanton St. Gallen ist ausschliesslich an die Bildungsartikel der Bundesverfassung gebunden. Die dort festgelegte Harmonisierungspflicht hat der Kanton St. Gallen bereits vor seinem Beitritt zum HarmoS-Konkordat erfĂŒllt, wie der Regierungsrat selbst immer wieder betont. St. Gallen wird sie auch nach dem Austritt aus HarmoS weiterhin erfĂŒllen, so wie das auch die anderen 11 Nicht-HarmoS-Kantone machen. Daher besteht nach wie vor keinerlei Veranlassung und keine gesetzliche Grundlage fĂŒr einen Eingriff des Bundes. Das ist völlig unbegrĂŒndete Angstmacherei und entbehrt jeglicher Logik.

Viele Eltern und Lehrer erfahren schon heute, dass es durch die Reformwut der letzten Jahre in den Schulen zahlreiche Probleme gibt. Das Schönreden der Regierung kann nicht darĂŒber hinwegtĂ€uschen. Das fragwĂŒrdige und nicht kindgerechte UnterrichtsverstĂ€ndnis, das der Lehrplan 21 vorgibt und die umfassende Digitalisierung, muss von den BĂŒrgern diskutiert werden. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein Machtapparat von Expertokraten herausgebildet, der die Schule zunehmend vom Volk entfernt hat und die Mitbestimmung des Volkes in Schulfragen verhindern möchte. Die Behauptung, der „Kanton St. Gallen“ sei dank HarmoS „freier“ im Volksschulbereich, stimmt also nur, wenn mit dem „Kanton“ die Bildungsdirektion gemeint ist. Sie schaltet und waltet tatsĂ€chlich seit Jahren völlig „frei“ – am Volk vorbei.

Wir wollen aber nicht nur brav Steuern zahlen, sondern auch ĂŒber unsere Volksschule wieder selbst bestimmen können – zum Wohle unserer Kinder. Die Frage beispielsweise, ob das Lernen von zwei Fremdsprachen bereits in der Primarschule sinnvoll ist, kann und muss sehr wohl vom Volk entschieden werden. Voraussetzung dafĂŒr ist der Austritt aus HarmoS.

Sekretariat

Ausstieg aus HarmoS Kanton SG
Husen 416
9246 NiederbĂŒren

T. 071 420 92 64
T. 079 505 12 84

8.9.2016