Starke Volksschule

Verwaltungsgerichtsentscheid wirft Fragen auf (Medienmitteilung)

Der Verein „Starke Volksschule SG“ ist erstaunt ĂŒber das abschlĂ€gige Verwaltungsgerichtsurteil vom 4. Mai 2015 zur geplanten Gesetzesinitiative „FĂŒr die Volksschule“. Allem Anschein nach unterstĂŒtzt das Gericht die formaljuristischen Argumente der Regierung, statt eine grĂŒndliche Diskussion im Volk und eine Entscheidung an der Urne zuzulassen.

Schliesslich geht es bei der abgelehnten Initiative um nicht weniger als um die Zukunft unserer Kinder und unseres Gemeinwesens. In unserer direkten Demokratie soll der SouverĂ€n die Entscheidungen, die er und seine Nachkommen tragen mĂŒssen, auch souverĂ€n fĂ€llen können.

Die erste Initiative des Vereins Starke Volksschule St. Gallen zum „Austritt des Kantons St. Gallen aus dem HarmoS-Konkordat“ wurde Ende MĂ€rz mit ĂŒber 7000 Unterschriften (statt der verlangten 4000), eingereicht. In der Zwischenzeit hat die Regierung das Zustandekommen bestĂ€tigt. Innerhalb von 18 Monaten wird das Stimmvolk darĂŒber befinden können.

In den letzten Tagen wurde der Entscheid des Verwaltungsgerichtes St. Gallen gegen die zweite von uns geplante Initiative „FĂŒr die Volksschule“ bekanntgegeben. Diese Initiative des Vereins „Starke Volksschule SG“ widerspreche â€žĂŒbergeordnetem Recht“ (EDK-Konkordat / HarmoS), ja sogar der Bundesverfassung (Art. 61a).

Das Verwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil, die BeschrĂ€nkung auf eine Fremdsprache in der Primarschule, die einen Teil des Initiativtextes ausmacht, verstosse gegen Â«ĂŒbergeordnetes Recht», deshalb sei die ganze Initiative ungĂŒltig. Die BeschrĂ€nkung auf eine Fremdsprache in der Primarschule sei zudem der einzige Teil von Bedeutung in unserer geplanten Initiative. Die andern darin angefĂŒhrten, fĂŒr uns viel grundlegenderen Anliegen (Jahresziele, FĂ€cherkanon, Genehmigung des Lehrplans durch den Kantonsrat) stuft das Gericht als «nicht von Bedeutung» fĂŒr die Initianten ein und erklĂ€rt kurzerhand die ganze Initiative als ungĂŒltig. Die BeschwerdefĂŒhrer wurden weder von der kantonalen Verwaltung noch vom Verwaltungsgericht zur Frage angehört, welche Inhalte der Initiative fĂŒr sie von Bedeutung sind.

Das Gericht ist der irrigen Auffassung, diese Anliegen seien sogar mit dem Lehrplan 21 vereinbar. Dabei bedeutet dieser Lehrplan mit seiner Kompetenzorientierung (bruchstĂŒckhaftes, ideologisch ausgerichtetes Lernen) und seiner ganz neuen Auffassung von Lehren und Lernen (selbstgesteuertes Lernen statt gefĂŒhrter Klassenunterricht) einen epochalen Paradigmenwechsel – der mit dem noch zu entwickelnden Testapparat unsere gute Volksschule von Grund auf ökonomistisch ausrichtet und damit ihres Sinnes entleert.

In der vom Verwaltungsgericht abgelehnten Initiative geht es gemĂ€ss allen Verlautbarungen des Initiativkomitees um die Aufrechterhaltung unserer guten Volksschule zum Wohle aller Kinder (s. Argumentarium). Die Eltern, und unterstĂŒtzend die Lehrer haben laut St. Galler Volksschulgesetz Art. 3 die Aufgabe, die Kinder zu lebensbejahenden, tĂŒchtigen und gemeinschaftsfĂ€higen Menschen zu erziehen, die Schule vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten und leitet zu selbstĂ€ndigem Denken und Handeln an. Das Wissen muss systematisch, sorgfĂ€ltig aufbauend, nach wissenschaftlichen Kriterien geordnet vermittelt werden. Nicht selbsttĂ€tiges GewĂ€hrenlassen und dann knallhartes Testen und Diagnostizieren braucht das Kind, sondern sorgsame Anleitung von verantwortungsbewussten PĂ€dagogen.

Diese Grundanliegen der Initiative mĂŒssen dem Volk zur Diskussion gestellt werden. Es kann nicht sein, dass die radikale Umgestaltung der Volksschule ohne jede Mitsprache des Volkes erfolgen soll, nur auf dem Verordnungsweg.

Der „Verein fĂŒr eine starke Volksschule – ohne Lehrplan 21“ stellt sich nicht grundsĂ€tzlich gegen eine ĂŒberkantonale Angleichung von fachspezifischen Ausbildungszielen. Der Verfassungsartikel 61a und das HarmoS-Konkordat werden jedoch dazu missbraucht, die Kantone sowie die Bevölkerung ihrer Rechte in Schulfragen zu berauben und in undemokratischer Weise eine fundamentale Umgestaltung des Unterrichtswesens voranzutreiben. Dazu gehören Ideologien wie Konstruktivismus, Relativismus, Gender-Mainstreaming und die Abwendung von der christlich-abendlĂ€ndischen Kultur.

Die Diskussion um die Umgestaltung der Volksschule hat in der Öffentlichkeit erst begonnen. MĂŒndige BĂŒrger sollen weiterhin den Erziehungs- und Schulalltag beobachten, reflektieren, gestalten und mitentscheiden dĂŒrfen, wie wir Schweizer es noch gewohnt sind.